| Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Absolventenfeier |
| 1) |
Für eine ordnungsgemäße Überreichung der Diplomurkunde
muss diese bis zum 14. April 2008 beim WiWi Prüfungsamt beantragt
worden sein. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Datum
- 120 Leistungspunkte und die
- Diplomarbeit erbracht und benotet sein müssen
Für den Fall, dass Leistungen noch nicht benotet sind, werden die Lehrstühle der WiWi-Fakultät soweit es möglich ist die Korrektur
ausstehender Leistungen im Einzelfall beschleunigen. Allerdings muss ein
solcher Ausnahmefall den Organisatoren mitgeteilt werden.
WICHTIG: Es wurde eine Sonderregelung gefunden, die es erlaubt an der Absolventenfeier als Absolvent teilzunehmen ohne eine Diplomurkunde zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass alle Leistungen des Diploms erbracht worden sind. Eine Beantragung des Zeugnisses und eine daraus resultierende Exmatrikulation sind somit
nicht mehr notwendig.
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| 2) |
Falls die Diplomurkunde (akademischer Grad) bereits abgeholt wurde, muss sie bis spätestens
14. April 2008 an AWiStA geschickt bzw. am Abend der Feier mitgebracht werden, um am 3. Mai 2008 verliehen
werden zu können. Es ist gesetzlich verboten, zwei Urkunden auszustellen.
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| 3) |
Die Onlineanmeldung sowie die Überweisung des gesamten Teilnahmebetrages muss bis
zum 14. April 2008 bei den Organisatoren der Veranstaltung (AWiStA)
eingegangen sein. Der Verwendungszweck der Überweisung muss den Namen des
Absolventen beinhalten.
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